In einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof heute, dass es mit bestehendem EU-Recht nicht vereinbar sei, die auf Webservern gespeicherten Daten von Internetnutzern vorsorglich auf Urheberrechtsverletzungen durchsuchen zu lassen. Genau dies hatte nämlich die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam von einem Hosting-Anbieter gefordert.
Der Rechteindustrie dürfte dieses Urteil wenig gefallen, da die Entscheidungen des EuGH sofort und auch rückwirkend verbindlich sind. Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite Niederlage für Sabam innerhalb weniger Monate. Bereits im November wurde eine von ihr eingereichte Klage abgewiesen.
Hier die wichtigsten Sätze des Urteils (gekürzt):
[Es] steht fest, dass die Einführung des Filtersystems bedeuten würde,
- dass der Hosting-Anbieter zunächst unter sämtlichen Dateien, die von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeichert werden, die Dateien ermittelt, die Werke enthalten können, an denen Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums Rechte zu haben behaupten,
- dass er sodann ermittelt, welche dieser Dateien in unzulässiger Weise gespeichert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, und
- dass er schließlich die Zurverfügungstellung von Dateien, die er als unzulässig eingestuft hat, blockiert.
Somit würde eine solche präventive Überwachung (…) sowohl fast alle auf diese Weise gespeicherten Informationen als auch sämtliche Nutzer der Dienste dieses Anbieters betreffen. (…) Daraus folgt, dass diese Anordnung den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 verboten ist.
Quelle: Netzpolitik
Kommentar:
Die umfangreichen Maßnahmen gegen die Verletzung des Urheberechts über Abmahnanwälte, Durchsuchungen und nicht zuletzt die Stilllegung von Domains lässt mich Glauben, dass dieser Industriezweig den Umgang mit den neuen Medien immer noch nicht umsetzen kann. Allein schon die Urteile gegen Anbieter die eine bloße Verlinkung auf Inhalte unter Strafe gestellt werden, sind absolut nicht mehr tragbar. In Zeiten des digitalen Zeitalters muss auch die Content-Industrie neue Wege gehen. Nur, dass fällt denen entweder sehr schwer oder aber sie merken das durch die zahlreichen Angebote von Inhalten die man mittlerweile bequem im Netz finden und „Legal“ runterladen kann ihre Margen auf absehbarer Zeit geringer ausfallen werden.
Anders kann ich mir diese „Rundumschläge“ mit untragbaren Gerichtsurteilen gegen einzelne Personen nicht erklären. Es kann doch nicht sein, auch wenn z.B. jemand ein Medium „illegal“ anbietet mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen muss. Klar eine Strafe ist von Nöten, aber doch nicht gleich auf eine Stufe wie Terroristen! Natürlich sind die immer lauter werdenden Proteste auch in ihre Ohren gedrungen, eine Reaktion darauf erleben wir ja täglich. Sie fürchten das Volk und versuchen die Politik(er) mit ihren Einfluss für sich zu Gewinnen.
Fakt ist: Die Urheberrechtsindustrie strebt die totale Überwachung an. Einschränkung der Rechte der einzelnen hin zur mehr Freiheit und Handlungen der Content-Industrie. -sem
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Für Verbreitung ist schon mal gesorgt, auch wenn der FIWUS diesmal aussen vor bleibt, aber ich sitze mal wieder an einem Langzeit-Beitrag von mir.
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