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Forschung, Gesellschaft, Lebensstil, Medien, Politik, Revolution

EUROGENDFOR – Lizenz zum töten


Die EU hat sich mit den Geldern europäischer Länder ja was schönen zusammengebastelt. Die EUROGENDFOR ist eine schnelle Eingreiftruppe die in Krisengebieten, Aufstände niederschlagen soll. Dabei hat diese Truppe alle Vollmachten um zu tun und zu lassen was sie will. Das Töten von Menschen ist gesetzlich festgeschrieben. Somit ist die EUROGENDFOR eine Truppe die in keinem europäischen Land dessen gesetzlichen Bestimmung unterordnen muss.

Nun stelle ich mir hypotesch folgende Frage: Die Kriege die jetzt in Arabien und Afrika stattfinden waren das wirklich nur Aufstände die vom heimischem Volk hervorgerufen wurden oder steckt vielleicht mehr dahinter. Die Vollmachten die die EUROGENDFOR erhält lassen durchaus Spielraum für weitere Fragen.

EUROGENDFOR und die Macht der Krieger!

Die Europäische Union ist also eine Vereinigung friedliebender Nationen, die fortan in nahezu himmlisch-ruhiger Co-Existenz miteinander leben will?
Ja, is denn scho’ wieda Weihnachten?

Wir hätten in dem Fall dann ein paar Fragen:

  • Beispielsweise die, warum dann im Hinterland Italiens klammheimlich eine “Schutztruppe” namens EUROGENDFOR ausgebildet und für künftige Einsätze vorbereitet wird?
  • Beispielsweise, warum es explizit Regelungen gibt, die der EUROGENDFOR auch gegen jegliche nationale Verfassung und Grundgesetz erlaubt, in fremden Nationen zu wildern?
  • Beispielsweise, warum Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und die Niederlande das Kontingent stellen, die Türkei sogar als “Beobachter” mit anwesend sein darf und ausgerechnet der größte Nettozahler außen vor bleibt?
  • Beispielsweise, warum der Eingreiftruppe gegen kriminelle Machenschaften von Eurokraten, der OLAF Truppe, trotz schlagkräftiger Erfolge die Zähne gezogen und die nicht einmal mehr darüber berichten dürfen, was sie entdeckt hat?
  • Beispielsweise, warum der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) so leidenschaftlich dafür kämpft, Bundespolizei und BKA zusammenzulegen?
EUROGENDFOR, dein Freund und Helfer?

Etwa, um etwaige Bürgeraufstände schnell und effektiv zu zerschlagen, die sich zusehends gegen die krude Philosophie des Lissabon-Vertrags wehren, der von einem bekannten Politiker bereits als Ermächtigungsgesetz bezeichnet wurde?

Zur ” European Gendarmerie Force (EGF)“, wie das Unikum lang ausgeschrieben wird, ist auf der offiziellen “Projektseite” folgendes zu lesen; sinnigerweise in den Sprachen aller teilnehmenden Staaten, nicht aber in deutscher Sprache:

The European Gendarmerie Force (EGF) is an initiative of 5 EU Member States – France, Italy, The Netherlands, Portugal and Spain – aimed at improving the crisis management capability in sensitive areas. Since Wednesday, 17th December 2008, the High Level Interdepartmental Committee Meeting (CIMIN) decided to welcome the Romanian Gendarmerie to become a full member of the EGF. Therefore the EGF consists from that moment of 6 member states. EGF responds to the need to rapidly conduct all the spectrum of civil security actions, either on its own or in parallel with the military intervention, by providing a multinational and effective tool. The EGF will facilitate the handling of crisis that require management by police forces, usually in a critical situation, also taking advantage from the experience already gained in the relevant peace-keeping missions. Based in Vicenza in the “Generale Chinotto” barracks, the EGF HQ is now developing a comprehensive and coherent operational system, which will permit to be ready in case of prompt deployment to crisis areas.
EGF goal is to provide the International Community with a valid and operational instrument for crisis management, first and foremost at disposal of EU, but also of other International Organizations, as NATO, UN and OSCE, and ad hoc coalitions.

Unsere Übersetzung:

Die European Gendarmerie Force (EGF) ist eine Initiative der 5 EU-Mitgliedstaaten – Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien -mit dem Ziel der Verbesserung der Krisenbewältigung in sensiblen Bereichen. Seit Mittwoch, 17. Dezember 2008 gilt zudem durch den hochrangig Interministeriellen Ausschuss (CIMIN) als beschlossen, die rumänische Gendarmerie ebenfalls zu einem Vollmitglied der EGF werden zu lassen. Hauptaufgabe der EGF ist die schnelle Reaktion und Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der zivilen Sicherheit, die entweder allein oder parallel mit militärischer Intervention durch die Bereitstellung einer multinationalen Truppe ausgeführt werden sollen, um effektive Werkzeuge nutzen zu können.. Der EGF wird bei der Handhabung der Krise vom Management der Polizei unterstützt, mit dem in der Regel während einer kritischen Situation auch das Wissen und die Nutzung von bereits gewonnenen Erfahrungen in einschlägigen Friedensmissionen eingesetzt werden kann.. Mit Sitz in Vicenza in der “Generale Chinotto” Kaserne ist der EGF HQ nun die Entwicklung eines umfassenden und kohärenten operativen Systems, das den sofortigen Einsatz in Krisengebieten ermöglicht. Das Ziel der EGF ist es, die internationale Gemeinschaft mit einem legalen und operativen Instrument zur Krisenbewältigung zu versorgen, wobei er in erster Linie der EU, aber auch für andere internationale Organisationen wie NATO, UN und OSZE sowie Ad-hoc-Koalitionen zur Verfügung steht.

Eine interessante Darbietung für das, was die EUROGENDFOR ist und vor allem das Ergebnis ist für “vorbereitende Maßnahmen, wie sie seinerzeit Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner damaligen Eigenschaft als Bundesinnenminister vorsichtig so formulierte:

Schäuble lässt Soldaten-Einsatz bei Bundespolizei prüfen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gibt sich noch nicht geschlagen: Sein Sprecher bestätigte, im Ministerium werde geprüft, ob es möglich ist, Soldaten der Bundeswehr zur Bundespolizei abzuordnen. Mit diesem Trick könnten sie ohne Verfassungsänderung zum Objektschutz eingesetzt werden.

Richtig unheimlich werden die strategischen Ränkelzüge, wenn Thesen des Zukunftstrendforschers Gerald Celente bekannt werden, der als “Guru” der Voraussagen gilt. Unter anderem sagte er in seiner Veröffentlichung “Goodbye Dubai” den finanziellen Beinahezusammenbruchs des Wüstenstaates lange Monate vor sichtbaren Anzeigen voraus. Immerhin sagte er das Platzen der Immobilienspekulationsblase in den USA aus, die als Kern der letzten weltweiten Finanzkrise bewertet wurde.

Und immerhin sagt Gerald Celente auch ethnische Bürgerkriege in Europa voraus, die im Jahr 2010 bereits ihren Ursprung nehmen:

Gefahr ethnischer Unruhen in Europa wächst immer schneller!

Ähnlich, wie CIA Chef Hayden bereits in einer Studie den Ausbruch von ethnischen Unruhen in Europa voraussagte, äußert sich jetzt auch Gerald Celente zum Problem der globalen muslimischen Wanderung und deren Anspruchshaltung, die gravierende Auswirkungen haben werden. Aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung reisen fast ausschließlich Menschen aus den untersten Gesellschaftsschichten ihrer Heimatländer in die Wohlfahrtsstaaten ein, die weder über schulische Bildung verfügen, noch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen, deren erster Weg zu den Sozialämtern führt. Eine Situation, die die empfindlich auf Störungen reagierenden Sozialsysteme kollabieren lässt. Verschärfend dazu kommt eine Integrationsfeindlichkeit, wie sie bei sozial schwachen, meist tief religiös verwurzelten Muslime nahezu traditionell ist.

Unsere Meinung dazu:

Die EUROGENDFOR – die in der offiziellen Berichterstattung üblicher Medien keine relevante Rolle spielt – wurde insbesondere für den Zweck geschaffen, um Unruhen in den Bevölkerungen schnell und effektiv zu zerschlagen und Soldaten auch gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen, wenn denen klar wird, was der Vertrag von Lissabon für die Existenz der Heimat bedeutet:

http://fakten-fiktionen.de/2011/04/04/eurogendfor-und-die-macht-der-krieger/

Auch mein regelmäßiger Besuch in Foren wie der nachfolgende zeigen, wie interessiert die Leser diese Angelegenheit annehmen. Denn ich glaube fest daran, dass diese Truppe und zukünftige Beschlüsse der europäischen Union entscheidend in die innere Politik eines Landes eingreifen werden – was nach meiner Ansicht unbedingt verhindert werden muss.

Was versteckt sich hinter Eurogendfor mit EU-Besetzungsrecht?

Der grosse Haken bei der Sache: Eurogendfor wird künftig europaweit nationales Recht und die nationale Souveränität der EU-Mitgliedstaaten aushebeln! Über den Einsatz in einem Mitgliedsland der EU entscheidet ein «Kriegsrat», der sich aus den Verteidigungs- und Sicherheitsministerien der an Eurogendfor beteiligten EU-Länder und des betroffenen Staates zusammensetzt – so ist es in der «Gründungsurkunde» der neuen EU-Polizeitruppe, dem Vertrag von Velsen (NL), klar und deutlich geregelt.

Für Beobachter ist das klares EU-Besetzungsrecht. Denn wenn ein Einsatz in einem «befreundeten» EU-Staat erst einmal beschlossen ist, sind alle Gebäude und Gebiete, die von Eurogendfor-Einheiten in Beschlag genommen werden, immun und auch für Behörden des betroffenen Landes nicht mehr zugänglich. Faktisch herrscht damit EU-Besetzungsrecht. Aber es kommt noch schlimmer: Eurogendfor verfügt im Einzelfall nicht nur über polizeiliche, sondern auch über geheimdienstliche Kompetenzen und soll Ruhe und Ordnung im betroffenen Einsatzgebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Militär (!) wiederherstellen. Im Bedarfsfall soll die Truppe alle erforderlichen Befugnisse und Mittel zur Verfügung haben, die nötig sind, um das jeweilige Mandat ausüben zu können.

Die europäischen Regierungen sind dank Eurogendfor fein raus. Sie können im Fall sozialer Unruhen oder anhaltender Grossdemonstrationen künftig auf die eigene Bevölkerung schiessen lassen, ganze Gebiete unter militärische Quarantäne stellen und Rädelsführer aus dem Verkehr ziehen, ohne dazu eigenes Militär oder eigene Polizeikräfte heranziehen zu müssen, die sich möglicherweise mit den Demonstranten solidarisieren könnten. Eurogendfor wiederum kann dank seiner zivil-militärischen Ausnahmebefugnisse von niemandem belangt werden.

Möglich macht eine solch unglaubliche Konstellation übrigens erst der Vertrag von Lissabon, der nichts anderes als die umstrittene «EU-Verfassung» unter einem neuen Titel darstellt. Dank dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben deutsche Politiker, die das fragwürdige Vertragswerk im Bundestag nahezu einstimmig durchgewinkt haben, künftig ein Anhörungsrecht. Ein deutscher Politiker ernüchtert im privaten Gespräch: «Bei Eurogendfor wird man sich darüber herzlich amüsieren, wenn zum Beispiel über bundesdeutsche Bürgerunruhezentren wie Bottrop oder Neukölln in nicht allzu ferner Zeit der Ausnahmezustand verhängt werden würde.»

Man lese hierzu Artikel 2 der EMRK einmal durch:

Art. 2 Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf
absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein
Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich
vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.

Man könnte sich nun fragen, wann denn die Todesstrafe in Europa wieder eingeführt wurde? Ach stimmt, an dem Tag, als der Lissabonvertrag ratifiziert wurde, durch die Hintertür, wie man hier unschwer erkennen kann. Hier findet sich jeder bestätigt, der bereits schon im Vorfeld Zweifel am Lissabonvertrag hegte. Skepsis ist weiterhin angebracht.

Vielen Dank richtet sich an Artikel 6 des EUV:

Artikel 6 EUV

(1) Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

(2) Die Union achtet die Grundrechte, wie sie in der am 4.November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben.

(3) Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten.

(4) Die Union stattet sich mit den Mitteln aus, die zum Erreichen ihrer Ziele und zur Durchführung ihrer Politiken erforderlich sind.

Artikel 9 gefällt mir da schon besser:

Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses
Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln,
und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit
anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von
Bräuchen und Riten zu bekennen.

(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der
öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer.

Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
Wilna, 3. Mai 2002

Amtliche Übersetzung der Schweiz.

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll unterzeichnen,
in der Überzeugung, dass in einer demokratischen Gesellschaft das Recht jedes Menschen auf Leben einen Grundwert darstellt und die Abschaffung der Todesstrafe für den Schutz dieses Rechts und für die volle Anerkennung der allen Menschen innewohnenden Würde von wesentlicher Bedeutung ist;
in dem Wunsch, den Schutz des Rechts auf Leben, der durch die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als «Konvention» bezeichnet) gewährleistet wird, zu stärken;
in Anbetracht dessen, dass das Protokoll Nr. 6 zur Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe, das am 28. April 1983 in Strassburg unterzeichnet wurde, die Todesstrafe nicht für Taten ausschliesst, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
entschlossen, den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 2 – Verbot des Abweichens
Von diesem Protokoll darf nicht nach Artikel 15 der Konvention abgewichen werden.
Artikel 3 – Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
Artikel 4 – Räumlicher Geltungsbereich
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet.
2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.
3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.
Artikel 5 – Verhältnis zur Konvention
Die Vertragsstaaten betrachten die Artikel 1 bis 4 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.
Artikel 6 – Unterzeichnung und Ratifikation
Dieses Protokoll liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats, welche die Konvention unterzeichnet haben, zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Ein Mitgliedstaat des Europarats kann dieses Protokoll nur ratifizieren, annehmen oder genehmigen, wenn er die Konvention gleichzeitig ratifiziert oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt ratifiziert hat. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
Artikel 7 – Inkrafttreten
1. Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zehn Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 6 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
2. Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.
Artikel 8 – Aufgaben des Verwahrers
Der Generalsekretär des Europarats notifiziert allen Mitgliedstaaten des Europarats
a) jede Unterzeichnung;
b) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde;
c) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls nach Artikel 4 und 7;
d) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Protokoll.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Wilna am 3. Mai 2002 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarats hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarats übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarats beglaubigte Abschriften.

Link: http://conventions.coe.int/Treaty/ge…s/Html/114.htm

„in Anbetracht dessen, dass das Protokoll Nr. 6 zur Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe, das am 28. April 1983 in Strassburg unterzeichnet wurde, die Todesstrafe nicht für Taten ausschliesst, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
entschlossen, den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 2 – Verbot des Abweichens
Von diesem Protokoll darf nicht nach Artikel 15 der Konvention abgewichen werden.
Artikel 3 – Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.“

§ Art.15 EMRK
Abweichen im Notstandsfall

Abschnitt I (Rechte und Freiheiten)

(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.
(2) Aufgrund des Absatzes 1 darf von Artikel 2 nur bei Todesfällen infolge rechtmäßiger Kriegshandlungen und von Artikel 3, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 7 in keinem Fall abgewichen werden.
(3) Jede Hohe Vertragspartei, die dieses Recht auf Abweichung ausübt, unterrichtet den Generalsekretär des Europarats umfassend über die getroffenen Maßnahmen und deren Gründe. Sie unterrichtet den Generalsekretär des Europarats auch über den Zeitpunkt, zu dem diese Maßnahmen außer Kraft getreten sind und die Konvention wieder volle Anwendung findet.

sowie
§ Art.57 EMRK
Vorbehalte

Abschnitt III (Verschiedene Bestimmungen)

(1) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung dieser Konvention oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde einen Vorbehalt zu einzelnen Bestimmungen der Konvention anbringen, soweit ein zu dieser Zeit in seinem Hoheitsgebiet geltendes Gesetz mit der betreffenden Bestimmung nicht übereinstimmt. Vorbehalte allgemeiner Art sind nach diesem Artikel nicht zulässig.
(2) Jeder nach diesem Artikel angebrachte Vorbehalt muss mit einer kurzen Darstellung des betreffenden Gesetzes verbunden sein.

Dazu auch der Artikel aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gendarmerietruppe#Mitglieder

Nochmal als Hinweis:

Islam [Bearbeiten]

Vorherrschende Religion ist der Islam, der im 8. Jahrhundert von arabischen Eroberern verbreitet wurde. Aserbaidschan ist neben dem Iran, dem Irak und Bahrain ein Land mit schiitischerBevölkerungsmehrheit: 85 Prozent der muslimischen Aserbaidschaner bekennen sich zur schiitischen und 15 Prozent zur sunnitischen Glaubensrichtung.

Viele Aserbaidschaner wurden während der Sowjetherrschaft säkularisiert. Daher bezeichnen sich heute nur ca. 10 Prozent als regelmäßig praktizierende Muslime. Die meisten Aserbaidschaner praktizieren den Islam nur an hohen Feiertagen wie dem Ramadan. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion erlebte der Islam 1991 eine Wiedergeburt, die jedoch zu keiner Radikalisierung der Gesellschaft führte. Immer mehr Menschen wenden sich jedoch in letzter Zeit dem Islam weiter zu.[11] Besonders im Süden des Landes ist eine seit einigen Jahren durch iranischen Einfluss entstehende orthodoxe Form des Islams im Kommen.

Die Eurogendfor wird aber gerbaucht, da man sich im Falle eines Aufstandes gegen die EU und die faschistoiden Regierungen der Länder nicht auf die Polizei und das Militär verlassen kann, da diese höchstwahrscheinlich eine enorme „Beißhemmung“ hat auf das eigene Volk draufzuholzen. Viel eher ist zu erwarten, dass sie diese auf die Seite des Volkes schlagen. In so einem Fall ist ed Optimal für die EUDSSR die eigene Multinationale Gestapo schicken zu können, da diese mit dem Land und den Menschen in das Sie einfallen keinen Bezug haben und so ohne schlechtes Gewissen alles letal niedermähen können.. Ganz ehrlich, wer sollte den Brüssel und die Bundesmerkel schützen, wenn es irgendwann mal richtig Knallt! Unser Polizei ist zwar schon großzügig multikulturalisiert, aber ich gehe davon aus, dass große Teile der Truppe und der polizei wissen, wo der Frosch die Locken hat!

Dieses Stichwort ist es wert, wiederholt zu werden:

Als Beißhemmung wurde von Vertretern der klassischen vergleichenden Verhaltensforschung ein angeblich bei vielen Tierarten vorhandener, angeborener Schutzmechanismus bezeichnet. Er führe dazu, dass ein im Kampf unterlegenes Individuum vom siegreichen Artgenossen nicht ernstlich verletzt werde, sofern das unterlegene Tier seine Niederlage durch eine Demutsgebärde kenntlich mache. Dieses Konzept der Beißhemmung wurde im deutschen Sprachraum vor allem durch das Buch Er redete mit dem Vieh, den Vögeln und den Fischenvon Konrad Lorenz bekannt, das 1949 erstmals publiziert wurde.
Heute wird die Bezeichnung Beißhemmung vor allem verwendet, um die Fähigkeit zur Kontrolle der Beißintensität zu beschreiben. Diese Fähigkeit wird von den Welpen der Hundeartigen allmählich im Spiel erlernt.

Als ‚Demutsgebärde‘ reicht wohl das klassische Zahlen der Kopfsteuer der Nicht-Mohammedaner gegenüber den Nachfolgern des antichristlichen, falschen Propheten in Form von Steuern, Abgaben und Wertverlust durch immigrationsbedingte Inflation offenbar alleine nicht mehr aus:

Die Dschizya im Koran und in der Koranexegese

„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut entrichten!“

– KoranSure 9, Vers 29: Übersetzung von Rudi Paret


Bat Ye’or – Themen

[…] Sie arbeitet in einer ganzen Reihe von Büchern und Aufsätzen die Merkmale des Dhimmitums heraus: Darunter versteht sie die sozialen Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen unter den Prämissen der Dhimma, des von der Scharia vorgeschriebenen „Schutzvertrages“. Diese Verhältnisse sind laut Bat Ye’Or durch die systematische Diskriminierung der „Kuffar“ (arab.: Nichtmuslime, Ungläubige) geprägt. Der Druck, dem sie jahrhundertelang ausgesetzt waren, so die These von „Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam“, führte dazu, dass das Christentum in seinen früheren Kerngebieten Nordafrika, Kleinasien und dem Nahen Osten zur Randerscheinung verkommen sei und dass seine Anhänger auch heute noch in einer Situation permanenter Diskriminierung und latenter Bedrohung lebten.

http://www.open-speech.com/threads/532243-EUROGENDFOR-Br%C3%BCssels-Killer-Truppe!

EUROGENDFOR

Die “Privatarmee” der EU, zur Zeit als EULEX im Kosovo in der praktischen Erprobung.

Ein Kommentar im Spiegel:

[…] Das 21. Jahrhundert der Menschen löst sich gerade ins totale Chaos auf und wird vieles vernichten und solche Söldner-Truppen werden auf uns Bürger gehetzt, damit Sie so viele töten und unterdrücken wie es nur geht! Hinter allem steckt wie immer die Elite, die Banken, Großkonzerne, Manager, Politiker und unsere lieben Massenmedien. Diese Elite wütet immer mehr, weil Sie merkt, das Ihr altes System nicht mehr lange funktionieren wird. Sie will ein neues System einführen, eine neue Weltordnung und dafür braucht man gewissenlose Menschen, keine Soldaten, sondern gut bezahlte Psychopathen, die auf alles schießen was sich bewegt! Das schlimme daran ist, das wir das alles so dulden und nichts dagegen unternehmen. Wir lesen, hören und sehen von solchen Söldner Mördertruppen und legen uns danach einfach ins Bett zum schlafen. Wir erleben gerade den Zusammenfall des Finanz- und Wirtschaftssystem, in manchen Ländern heftiger und schneller und in anderen Ländern merkt man kaum was davon, noch nicht! Dazu kommen immer mehr Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen, was alles nur noch schlimmer macht, irgendwann kommt ein Punkt, wo alles ganz schnell gehen wird und dann braucht man schnell einsatzbereite und gut ausgerüstete “Soldaten” die in den neuen Plan halbwegs eingeweiht sind und dementsprechend handeln! Es wird ein Kampf gegen uns Bürger sein, die Elite wird alles versuchen um uns Bürger absolut gefügig zu machen, damit wir deren neue Weltordnung mit einem Hurra annehmen! Ihre Massenmedien werden für die nötige Propaganda sorgen und natürlich für die Zensur, aus den Psychopathischen Söldnern werden Sie dann unsere Beschützer und Helfer machen, so wie Sie es anfangs mit blackwater auch gemacht haben! Aber der Plan der Elite wird nicht aufgehen, es wird nicht funktionieren! Am Ende wird alles anders kommen, als die Elite es sich eigentlich ausgedacht hatte und das ist gut so, wir werden es bald erleben! Möge Gott uns weiterhin beschützen und helfen, armen!

Andrej Hunko: Mit den European Union Police Forces Trainings und der Europäischen Gendarmerietruppe schafft sich die Europäische Union ein stattliches Arsenal zivil-militärischer Aufstandsbekämpfung — nicht nur im Ausland.

Geübt wurde im fiktiven Örtchen Rauhberg auf dem militärischen Truppenübungsplatz Lehnin, rund 20 Kilometer westlich von Potsdam. Der Hausherr Bundeswehr preist Rauhberg als deutschlandweit einmalige „Ortskampfanlage“.

Das EUPFT 2010 wurde mit einer zweiwöchigen Pause im Juni und Juli abgehalten. An der ersten Staffel nahmen insgesamt 277 Polizisten und Gendarmen teil. Fast alle rekrutierten sich aus 15 EU-Mitglied­staa­ten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien), als einziger EU-Beitrittskandidat war die Ukraine vertreten; in der zweiten Staffel kamen Polizisten aus Ungarn hinzu. Die Gesamtzahl eingesetzter Einheiten betrug laut Bundespolizei 342 Angehörige von Polizei und Gendarmerie.

Mehr Infos:
https://euro-police.noblogs.org
http://www.cilip.de/ausgabe/96/monroy_eupft.htm
http://www.andrej-hunko.de

Überwachung leicht gemacht

Die „Privatarmee“ der EU um die in der nächsten Zeit erwarteten Aufstände gegen die Regierungen nieder zu schlagen…

Das Ziel?

Der Schutz der privaten Wirtschaft und der Content-Inhaber gegen das Volk, Kontrollen, Aufbau einer Polizeiarmee, Vergabe von Identifitkationsnummern jedes einzelnen Bürgers gleich nach seiner Geburt, vollständige Datenerfassung, GPS, Satellitenverfolgung, Verfolgung kritischer Journalisten und anderen Menschen, Geheimhaltungs- und Notfallplan, Schattenregierung… und vieles was ich noch berichten werde. Wenn man von solchen Dingen die Augen verschließt und immer noch glaubt, dass die eigene Regierung schon das richtige für die Bevölkerung tut, ist hier im falschen Blog, Vieles davon ist schon eingetroffen, der Aufbau einer Gestapo-Truppe ist nicht mehr weit.  Viele die jetzt sagen, dass eine Regierung um gut funktionieren zu können, wichtiges Geheim halten muss, dem Stimme ich nur teilweise zu. Wohin das hinführt zeigt dieses Thema eindeutig. Vor allem weil die ach so lieben Medien schön brav mitspielen und nur sehr wenig über tatsächliche Ereignisse berichten bzw. in einer weniger Aggressiven Form präsentieren. 

gruß, sem

Diskussionen

2 Gedanken zu “EUROGENDFOR – Lizenz zum töten

  1. habt ihr einen funktionierenden link zum vertrag von velsen // egf treaty ? meiner läuft plötzlich ins leere…. 😦

    Verfasst von sunnyromy | Januar 28, 2013, 11:32 pm
  2. Reblogged this on SunnyRomy.

    Verfasst von sunnyromy | Januar 28, 2013, 11:23 pm

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